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   OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14   

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https://dejure.org/2015,32488
OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14 (https://dejure.org/2015,32488)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2015 - 2 B 310/14 (https://dejure.org/2015,32488)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 2 B 310/14 (https://dejure.org/2015,32488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 3 SchulG
    Zum Beförderungsanspruch eines Integrationsschülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
    Ein darüber hinausgehender Anspruch auf eine allgemein kostenlose Schülerbeförderung besteht daher nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2013 - 6 B 22.13 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 18. Dezember 2014, DVBl. 2015, 383, 384; NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66).7 Auf dieser Grundlage hat der Antragsgegner die Satzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzung - SBS) vom 24. Mai 2011 mit nachfolgenden Änderungen erlassen.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
    Ein darüber hinausgehender Anspruch auf eine allgemein kostenlose Schülerbeförderung besteht daher nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2013 - 6 B 22.13 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 18. Dezember 2014, DVBl. 2015, 383, 384; NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66).7 Auf dieser Grundlage hat der Antragsgegner die Satzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzung - SBS) vom 24. Mai 2011 mit nachfolgenden Änderungen erlassen.
  • OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08

    Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
    Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, haben daher weder Anspruch darauf, zumutbar zu ihrer Schule befördert zu werden, noch Anspruch auf (vollständige) Erstattung der ihnen entstehenden Beförderungskosten (vgl. Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 46, 48; Senatsbeschl. v. 16. April 2009, SächsVBl. 2009, 171 ff.).
  • BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13

    Betroffensein des Abwehrgehalts der Grundrechte auch bei faktischen oder

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
    Ein darüber hinausgehender Anspruch auf eine allgemein kostenlose Schülerbeförderung besteht daher nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2013 - 6 B 22.13 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 18. Dezember 2014, DVBl. 2015, 383, 384; NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66).7 Auf dieser Grundlage hat der Antragsgegner die Satzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzung - SBS) vom 24. Mai 2011 mit nachfolgenden Änderungen erlassen.
  • OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 C 16/10

    Anspruch von Schülern auf Beförderung und Erstattung von Beförderungskosten bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
    Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, haben daher weder Anspruch darauf, zumutbar zu ihrer Schule befördert zu werden, noch Anspruch auf (vollständige) Erstattung der ihnen entstehenden Beförderungskosten (vgl. Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 46, 48; Senatsbeschl. v. 16. April 2009, SächsVBl. 2009, 171 ff.).
  • OVG Sachsen, 25.06.2014 - 2 B 422/13

    Kosten; Schülerbeförderung; Anordnungsgrund

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
    Eine Halbierung dieses Betrags ist nicht angezeigt, weil die von der Antragstellerin begehrte Regelung die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Juni 2014, LKV 2014, 519).
  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 2 B 466/09

    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Grundschule,

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
    Die Sachbedeutung des Verfahrens für die Antragstellerin bestimmt sich nach den ab dem 1. Dezember 2014 bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 anfallenden Kosten für ihre Beförderung im freigestellten Schülerverkehr (vgl. Senatsbeschl. v. 22. März 2010 - 2 B 466/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 14. Januar 2014 - 2 E 93/13 - und v. 12. Juni 2014 - 2 B 479/13 - st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 04.12.2017 - 2 B 251/17

    Schülerbeförderung, Bestimmung der nächstgelegenen Schule bei integrativer

    Bei dieser Schule handelt es sich nicht um die nächstgelegene Oberschule im Sinn von § 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 1 und 4, § 5 Abs. 2 der auf Grundlage von § 23 Abs. 3 Satz 2 SächsSchulG erlassenen Satzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzung - SBS) vom 24. Mai 2011 mit nachfolgenden Änderungen (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Mai 2015 - 2 B 310/14 -, juris Rn. 7).
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